Haftungsrecht

Schädigende Ereignisse gehören leider auch außerhalb des Straßenverkehrs zum alltäglichen Leben. Jemand verletzt unabsichtlich andere Personen oder schädigt ihr Eigentum. (Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Sport- und Freizeitunfälle, Tierhalterhaftung, Verletzung von Aufsichtspflichten).

In weit aus selteneren Fällen kommt es zu grob fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Schädigungen. Auch dies sind Fälle des „ Haftungsrechts“ und nicht nur des Strafrechts.

Typische Haftungsfälle sind der Sturz auf dem nicht gestreuten Gehweg, die Verletzung durch ein fremdes Haustier, der Sportunfall oder der Schadenseintritt durch fehlerhafte Produkte oder Benutzungsfehler.

Meine Tätigkeit im Bereich des allgemeinen Haftungsrechts beinhaltet die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ersatzansprüchen.