Verkehrsrecht

Eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann erhebliche Folgen haben:

  • die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ( Bußgeld, Punkteeintrag, Fahrverbot) oder einen Verkehrsunfall mit Sachschäden (z.B. Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigen – und Mietwagenkosten, Nutzungsausfall) und/oder Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Rentenansprüche).

Kommt es zu derartigen Schäden, steht die Regulierung mit der Kfz.-Haftpflichtversicherung des Schädigers im Vordergrund.

Auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann Folge eines Unfalls sein.

Ich vertrete meine Mandanten im Bereich des Verkehrszivilrechts und Verkehrsstrafrechts sowie im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Auch Fragen der Haftung des Teil- oder Vollkaskoversicherers sind Gegenstand meiner Beratung.